Der Ladenverkauf wird aufgrund des Lockdowns nicht stattfinden !
Aufgrund der geplanten Änderung des § 22.1. der 1. SprengV wir ein überlassen von Feuerwerksartikeln der KAt. F2 untersagt werden.
Damit ist auch der Verkauf untersagt, auch schon von vorbestellter Ware !
Was ist noch erlaubt:
Artikel der Kat F1 (ab 12 Jahren) und T1 (ab 18 Jahren) dürfen verkauft werden.
Artikel der Kat F2 nur an Scheininhaber §7, 20, 27 und im B2B an "Wiederverkäufer".
Gewerbescheininhaber müssen Ihren Gewerbescheines vorlegen oder vorab Mailen.
Wie läuft der Verkauf ab:
Es wird "keinen" Ladenverkauf geben.
Bestellungen per Mail oder per Katalog Vordruck.
Steht hier zum, Download unter Silvester-Feuerwerksverkauf 2020 zur Verfügung.
Wie kann bezahlt werden:
Vorkasse oder Bar / EC bei Abolung
Wie läuft die Abholung ab:
Abholtermine müssen vorher vereinbart werden, die Übergabe findet Kontaktlos vor dem Geäude statt.
Sofern Sie eine Ausnahmegenhimigung Ihres zuständigen Ordnungsamtes für das Abbrennen eines Feuerwerks unterhalb des Jahres haben, so können sie bei uns ganzjährig Feuerwerksartikel der Kat 2 erwerben.
Gleiches gilt für Wiederverkäufer und Scheininhaber nach § 7, 20, 27
Wir haben ständig eine große Auswahl an verschiedenen Produkten vorrätig.