Leider werden wir dieses Jahr keinen Verkauf zu Silvester haben.
Aufgrund des Überlassugsverbotes sind uns da die Hände gebunden.
Auch an Gewerbetreibende verkaufen wir dieses Jahr nicht.
Sofern Sie eine Ausnahmegenhimigung Ihres zuständigen Ordnungsamtes für das Abbrennen eines Feuerwerks unterhalb des Jahres haben, so können sie bei uns ganzjährig Feuerwerksartikel der Kat 2 erwerben.
Gleiches gilt für Wiederverkäufer und Scheininhaber nach § 7, 20, 27
Wir haben ständig eine große Auswahl an verschiedenen Produkten vorrätig.